Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Alpinzentrum Gstaad Ski und Snowboardschule GmbH
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Aktivität der Alpinzentrum Gstaad Ski und Snowboardschule GmbH interessieren (nachfolgend AZGS genannt). Wir bitten Sie, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen:
1. Buchung
Buchungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der AZGS oder dessen Verkaufsstellen vorgenommen werden. Der Kunde anerkennt durch seine Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der AZGS.
2. Vertragsgegenstand
Die AZGS verpflichtet sich, bei der vom Kunden gewünschten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche sie gemäss ihren Beschreibungen anbietet.
3. Vertragsabschluss
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung der AZGS oder durch gegenseitige Willensäusserung am Telefon/ Whatsapp/ E-Mail oder an der Verkaufsstelle, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der AZGS zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden und der AZGS wirksam.
4. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Gesamtsumme der vereinbarten Leistung wird vor Aktivitätsbeginn fällig. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die AZGS die Leistungen zurückzuhalten, einen Verzugszins von 7% zu verrechnen oder den Vertrag aufzulösen.
6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn kann mittels E-Mail, Telefon oder an der Verkaufsstelle der AZGS angemeldet werden. Erst durch Rückbestätigung der AZGS wird die Annullation gültig. Bei jeder Annullation oder Auftragsänderung wird dem Kunden folgender Anteil der Gesamtsumme der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt:
10 Tage bis 1 Tag vor Aktivitätsbeginn bis um 12:00 Uhr:
- Bei einem Totalbetrag der Buchung bis zu CHF 1‘000.-: CHF 100.-
- Bei einem Totalbetrag der Buchung zwischen CHF 1'000.- bis CHF 3'000.-: CHF 200.-
- Bei einem Totalbetrag der Buchung zwischen CHF 3‘000.- bis 6‘000.-: CHF 400.-
- Bei einem Totalbetrag der Buchung ab CHF 6‘000.-: CHF 500.-
1 Tag vor Aktivitätsbeginn ab 12:00 Uhr 100% des Gesamtbetrages
Mit Aktivitätsbeginn versteht sich immer der erste Tag der gebuchten Leistung. 1 Tag vor Aktivitätsbeginn bedeutet eine Annulation bis spätestens um 12:00 Uhr am Vortag des ersten Tages der Aktivität. Ansonsten wird 100% der Gesamtsumme der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn:
- die Aktivität aufgrund Verspätung oder Nichterscheinung des Kunden nicht durchgeführt werden kann. Mehrkosten, welche durch die Verschiebung oder spätes Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn antritt oder diese vor ihrem Ende verlässt.
- der Kunde bei mehrtägigen Buchungen einzelne Tage nicht in Anspruch nimmt.
7. Annullation oder Auftragsänderung durch die AZGS vor Aktivitätsbeginn
Die Aktivität kann von der AZGS abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft. Wird die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, Sicherheitsrisiken oder nicht Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl gefährdet oder verunmöglicht, kann die AZGS die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Dem Kunden werden gleichwertige Ersatzleistungen im selben Umfang erbracht. Lehnt der Kunde die Ersatzleistung ab, wird die volle Zahlung fällig.
8. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Aktivitätsbeginn
Die AZGS behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es äussere Umstände (z.B. höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung:
- Schliessung von touristischen Leistungsträgern wie zum Beispiel Bergbahnen, Züge, Hotels oder Restaurants durch Wetter- oder Naturverhältnisse (z.B. Offizielle Unwetterwarnungen), beziehungsweise durch behördliche Massnahmen (z.B. Pandemie).
- Krankheit oder Unfall des Kunden
9. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit und Kommunikationsfähigkeit in Deutsch, Französisch oder Englisch ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich der AZGS über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der AZGS, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich die AZGS vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Erfolgt ein Ausschluss, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Es gelten die speziellen Anforderungen gemäss SiKo.
10. Alters- und Grössen Regelung
Bitte beachten Sie unsere Alters- und Grössen Regelung, welche unter folgendem Link abrufbar ist: https://alpinzentrum.ch/de/ueber-uns/
11. Versicherung / Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch die AZGS nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die AZGS kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es können keine Schadenersatzforderungen verlangt werden.
12. Datenschutz
Die Personendaten werden rechtmässig bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt nach Treu und Glauben und ist verhältnismässig. Personendaten werden nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft; sie werden nur so bearbeitet, dass es mit diesem Zweck vereinbart ist. Die Personendaten werden vernichtet oder anonymisiert, sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Wir vergewissern uns über die Richtigkeit der Personendaten. Angemessenheit der Massnahmen hängt namentlich ab von der Art und dem Umfang der Bearbeitung sowie vom Risiko, dass die Bearbeitung für die Persönlichkeit oder Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.
Ist die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese Einwilligung nur gültig, wenn sie für eine oder mehrere bestimmte Bearbeitungen nach angemessener Information freiwillig erteilt wird.
Die Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen für:
a. die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten;
b. ein Profiling mit hohem Risiko durch eine private Person; oder
c. ein Profiling durch ein Bundesorgan.
13. Persönlichkeitsschutz AZGS-Guides
Foto- und Filmaufnahmen, sowie falsche oder ungewollte Darstellungen der AZGS-Guides sind unterlassen. Persönliche Daten wie Telefonnummer, E-Mailadressen und weitere Kontaktdaten sind vertraulich.
14. Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen der AZGS Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs bei der AZGS eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiter sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche.
15. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der AZGS unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
16. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Thun, BE, Schweiz.
Saanen, 31. Juli 2024