Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alpinzentrum Gstaad Ski- und Snowboardschule GmbH

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Aktivität der Alpinzentrum Gstaad Ski und Snowboardschule GmbH interessieren (nachfolgend AZGS genannt). Wir bitten Sie, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen:

1. Buchung
Buchungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der AZGS oder dessen Verkaufsstellen entgegengenommen werden. Der Kunde anerkennt durch seine Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der AZGS.

2. Vertragsgegenstand
Die AZGS verpflichtet sich, bei der vom Kunden gewünschten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche sie gemäss ihren Beschreibungen anbietet.

3. Vertragsabschluss
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung der AZGS oder durch gegenseitige Willensäusserung am Telefon oder an der Verkaufsstelle, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der AZGS zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden und der AZGS wirksam.

4. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen
Die Gesamtsumme der vereinbarten Leistung wird vor Aktivitätsbeginn fällig. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die AZGS die Leistungen zurückzuhalten, einen Verzugszins von 7% zu verrechnen oder den Vertrag aufzulösen.

6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn kann mittels E-Mail, Telefon oder an der Verkaufsstelle der AZGS angemeldet werden. Erst durch Rückbestätigung der AZGS wird die Annullation gültig. Bei jeder Annullation oder Auftragsänderung wird dem Kunden mindestens folgender Anteil der Gesamtsumme der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt:

1 - 10 Tage vor Aktivitätsbeginn                                       CHF 100.-

Am Tag des Aktivitätsbeginn                                             100% des Gesamtbetrages

Mit Aktivitätsbeginn versteht sich immer der erste Tag der gebuchten Leistung. 1 Tag vor Aktivitätsbeginn bedeutet eine Annulation bis spätestens um 17.00 am Vortag des ersten Tages der Aktivität. Ansonsten wird 100% der Gesamtsumme der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn:

  • die Aktivität aufgrund Verspätung oder Nichterscheinung des Kunden nicht durchgeführt werden kann. Mehrkosten, welche durch die Verschiebung oder spätes Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  • der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn antritt oder diese vor ihrem Ende verlässt.
  • der Kunde bei mehrtägigen Buchungen einzelne Tage nicht in Anspruch nimmt.

7. Annullation oder Auftragsänderung durch die AZGS vor Aktivitätsbeginn
Die AZGS behält sich vor, die Aktivität kurzfristig zu annullieren, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht oder die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht wird.

Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche der Kunde nicht annehmen will oder lehnt der Kunde eine Umbuchung auf eine gleichwertig angebotenen Ersatzaktivität ab, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

8. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Aktivitätsbeginn
Die AZGS behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es äussere Umstände (z.B. höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern.

Bei folgenden Ereignissen wird dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich der bereits gemachten Aufwendungen zurück erstattet:

  • Schliessung von touristischen Leistungsträgern wie zum Beispiel Bergbahnen, Züge, Hotels oder Restaurants durch behördliche Massnahmen (zB. Pandemie)

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung:

  • Schliessung von touristischen Leistungsträgern wie zum Beispiel Bergbahnen, Züge, Hotels oder Restaurants durch Wetter- oder Naturverhältnissen (zB. Offizielle Unwetterwarnungen)
  • Krankheit oder Unfall des Kunden

Um die zwei vorangehenden Fälle abzudecken, empfiehlt die AZGS dem Kunden eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Eine solche kann auch direkt beim der AZGS abgeschlossen werden.

9. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich der AZGS über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der AZGS, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich die AZGS vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Erfolgt ein Ausschluss, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

12. Versicherung / Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch die AZGS nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die AZGS kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es können keine Schadenersatzforderungen verlangt werden.

13. Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen der AZGS Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs bei der AZGS eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiter sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche.

14. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der AZGS unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.

15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Thun.

Bezahlung
Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.